Gerätetraining / Gesundheitssport
in Untermeitingen
Gesundheitssport nach dem Motto „Gesund werden und Gesund bleiben“
Wollen Sie sich aktiv bewegen und Ihre Kraft, Ausdauer, Koordination und allgemeine Fitness verbessern?
Hierfür stehen neue Geräte mit modernster Technik und automatischer Computersteuerung zur Verfügung. Diese ermöglichen uns, eine optimale kundenorientierte Betreuung und eine permanente Überwachung des Trainingsplanes, um Fortschritte zu erkennen und somit eine regelmäßig Anpassung des Trainingsplanes durchführen zu können.
Bei Neuabschluss eines Gerätevertrages wird ein physiotherapeutischer Checkup durchgeführt, um die Eignung für das Training am Gerät fest zu stellen und um Schwachstellen zu erkennen bzw. um Kontraindikationen auszuschließen. Der Therapeut erstellt im Anschluss an den Eingangsbefund einen individuellen Trainingsplan und geht auf die Bedürfnisse der einzelnen Person ein. Jedes Mitglied erhält zu Beginn der ersten Trainingseinheit eine Chipkarte, die mit dem persönlichen Trainingsplan programmiert wird, danach findet die Einweisung an unseren Geräten durch den Therapeut statt.
Mit Hilfe der Chipkarte kann jetzt jederzeit selbstständig an den Geräten trainiert werden. Über das Einloggen mit der Karte am Monitor, der sich an jedem Gerät befindet, kann die Einstellung überprüft und das Training überwacht werden. Geräteeinstellung, Gewicht und Trainingsgeschwindigkeit werden hier kontrolliert.
Da wir an einer objektiven Änderung des Trainingszustandes unserer Kunden interessiert sind, bieten wir kein einmaliges oder kurzfristiges Training an. Um einen Trainingserfolg zu erzielen sollte das Training mindestens 3 Monate regelmäßig betrieben werden, daher bieten wir Verträge für 3 Monate, 6 Monate oder 12 Monate an, die automatisch enden und nur auf Nachfrage verlängert werden können.
Ein Vertrag kann nur in Kombination mit einem Gesundheits-Checkup durch einen Physiotherapeuten mit Erstellung eines individuellen Trainingsplanes, Chipkartenprogrammierung und Geräteeinweisung abgeschlossen werden.
Der Gerätevertrag beinhaltet die Nutzung der Umkleidekabinen mit abschließbaren Spintschränken und Duschen. Wasser aus unserem Wasserspender ist ebenfalls inklusive.
Wenn Sie Interesse haben, an unseren Geräten zu trainieren, dann vereinbaren Sie bitte einen Termin zur Eingangsuntersuchung.
Für das Gerätetraining bringen Sie bitte mit:
- Bequweme Sportbekleidung
- Hallenschuhe mit hellen Sohlen, die nicht draußen benutzt werden
- Ein kleines Handtuch
- Eine Trinkflasche, diese kann an unserem Wasserspender aufgefüllt werden
- Umkleiden können Sie sich in unseren Umkleideräumen mit abschließbaren Spinten
Vertragsart und Preise:
Neukunde
einmalig 59 € inkl. Mwst.
(Beinhaltet Gesundheits-Checkup durch einen
Physiotherapeuten mit Erstellung eines individuellen
Trainingsplans, Chipkartenprogrammierung und
Geräteeinweisung.)
3 Monate Gerätetraining
monatlich 60 € inkl. Mwst.
(Beinhaltet Nutzung aller Cardiogeräte, kompletten
Kraftzirkel und Exercisepoint mit automatisierter
Trainingsintensitätsanpassung. Zusätzlich ist die
Nutzung von Spindschränken, Umkleiden und
Duschen inbegriffen und stilles oder kohlensäurehaltiges
Wasser, gekühlt oder ungekühlt, aus einer
Festwasseranlage steht kostenlos zur Verfügung.)
6 Monate Gerätetraining
monatlich 54 € inkl. Mwst.
(Beinhaltet Nutzung aller Cardiogeräte, kompletten
Kraftzirkel und Exercisepoint mit automatisierter
Trainingsintensitätsanpassung. Zusätzlich ist die
Nutzung von Spindschränken, Umkleiden und
Duschen inbegriffen und stilles oder kohlensäurehaltiges
Wasser, gekühlt oder ungekühlt, aus einer
Festwasseranlage steht kostenlos zur Verfügung.)
12 Monate Gerätetraining
monatlich 50 € inkl. Mwst.
(Beinhaltet Nutzung aller Cardiogeräte, kompletten
Kraftzirkel und Exercisepoint mit automatisierter
Trainingsintensitätsanpassung. Zusätzlich ist die
Nutzung von Spindschränken, Umkleiden und
Duschen inbegriffen und stilles oder kohlensäurehaltiges
Wasser, gekühlt oder ungekühlt, aus einer
Festwasseranlage steht kostenlos zur Verfügung.)
Chipkarten-Pfand
einmalig 10 € inkl. Mwst.
(Bei Chipkartenausgabe fällig und wird bei Rückgabe
dem Kunden erstattet.)
1.1. Neukunden
Jeder Neukunde erhält gegen eine einmalige Gebühr von 54 € einen individuellen Trainingsplan, welcher von einem unserer Physiotherapeuten in „Eins zu Eins Situation“ erstellt wird. Hierzu findet ein Gesunheits-
Checkup statt, um mögliche Kontraindikationen auszuschließen, als auch muskuläre Dysbalancen oder Bewegungseinschränkungen zu erkennen. Aus den ermittelten Informationen werden Trainingsziele erarbeitet und ein
individueller Trainingsplan erstellt.
Die Einweisung an den Trainingsgeräten erfolgt ebenfalls durch einen Physiotherapeuten. Die Dauer der Eingangsuntersuchung mit Trainingsplankonfiguration und Einweisung beträgt ca. 60 Minuten.
1.2. Nutzungsumfang
Die Praxis Zink GbR gewährt dem Mitglied während der offiziellen Öffnungszeiten, welche durch Aushang in der Praxis bekannt gegeben sind, gegen das vereinbarte Entgelt die Benutzung der vereinbarten Leistungen.
Hierzu zählen die Trainingsfläche mit allen Cardiogeräten sowie den SVG Kraftzirkel, den Exercise Point, die Nutzung der Umkleide/Dusche und abschließbaren Spinde. Die Schlüsselausgabe der Spinde erfolgt an der
Anmeldung. Nach Beendigung der Trainingseinheit wird dieser dort wieder abgegeben. Dem Kunden steht stilles oder kohlensäurehaltiges Wasser, gekühlt oder ungekühlt, aus einer Festwasseranlage kostenlos zur Verfügung,
sofern eine Getränkeflasche mitgebracht wird.
Die Trainingsintensität wird individuell dem aktuellen Trainingszustand durch Chipkartensteuerung angepasst.
1.3. Jugendliche
Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich. Das Trainieren von Mitgliedern bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist nur im Beisein
eines Erziehungsberechtigten gestattet. Personen vor Vollendung des 14. Lebensjahres können nicht Mitglied werden.
1.4. Zugangsberechtigung der Trainingsfläche
Das Mitglied erhält bei Abschluss einer Mitgliedschaft eine Transponderkarte/Armband worauf alle Trainingsparameter gespeichert werden. Ohne Mitnahme des entsprechenden Mediums ist die Nutzung der Trainingsgeräte
nicht möglich.
1.5.Hausordnung
Bei Nutzung der Trainingsfläche unterliegt das Mitglied der geltenden Hausordnung. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte und zur Wahrung der Rechte anderer
Mitglieder. Das Personal ist befugt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes der Praxis, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, im Einzelfall Weisungen zu erteilen.
Das Mitglied wird den Weisungen Folge leisten.
1.6. Nutzung der Spinde
Die Praxis stellt dem Mitglied während seiner Anwesenheit verschließbare Spinde zur Verfügung. Die Praxis ist berechtigt, belegte Spinde zu öffnen und auszuräumen wenn diese auch außerhalb der Anwesenheitszeiten
verwendet werden. Die Schlüsselausgabe der Spinde erfolgt an der Anmeldung. Nach Beendigung der Trainingseinheit wird dieser dort wieder abgegeben.
1.7. Nutzung der Kundenparkplätze
Kundenparkplätze, die von der Praxis zur Verfügung gestellt werden, dürfen vom Mitglied ausschließlich während seiner Anwesenheit in der Praxis genutzt werden. Die Praxis behält sich bei über diese Zeit hinaus
belegten Parkplätzen das kostenpflichtige Abschleppen des PKW vor.
2. PFLICHTEN DES MITGLIEDS
2.1. Umgang mit der Transponderkarte
Jedes Mitglied bekommt gegen 10 € Pfand eine Transponderkarte/Armband auf dem alle Trainingsparameter gespeichert werden. Das Mitglied ist verpflichtet, einen Verlust oder Beschädigung der Transponderkarte zu
melden. Nach Meldung wird das Pfand einbehalten und kann gegen erneute Zahlung von 10 € ausgetauscht werden. Das Pfand wird zu Beginn der Vertragslaufzeit entrichtet.
2.2. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte
Die Mitgliedschaft bei der Praxis Zink GbR ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied verpflichtet sich, die ihm ausgehändigte Transponderkarte/Armband nur höchstpersönlich zu verwenden und nicht
Dritten zu überlassen. Im Fall eines Verstoßes gegen diese Bestimmung verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe von EUR 150,-. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder überhaupt
kein Schaden entstanden ist, schuldet es lediglich den nachgewiesenen Betrag. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch die Praxis bleibt unberührt.
2.3. Änderung persönlicher Angaben
Änderungen vertragsrelevanter Daten wie Name, Adresse, Bankverbindung etc. hat das Mitglied der Praxis unverzüglich mitzuteilen. Kosten, welche der Praxis dadurch entstehen, dass das Mitglied die Änderung der Daten
nicht unverzüglich mitteilt, sind vom Mitglied zu tragen.
3. MITGLIEDSBEITRÄGE UND ZAHLUNGSVERZUG
3.1. Fälligkeit der monatlichen Mitgliedsbeiträge
Die monatlichen Mitgliedsbeiträge werden jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat (Teilleistungszeitraum) fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Ein ggf. anfallender
Teilbetrag ab Zutritt bis zum Vertragsbeginn wird bei der ersten Beitragsfälligkeit berechnet. Die Gebühren für den Eingangs-Checkup und die Einweisung der Geräte sowie die Transponderkarte/Armband sind bei
Vertragsabschluss fällig.
3.2. Kosten bei Rückbuchungen
Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung nicht möglich, sind die dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten
vom Mitglied zu tragen.
3.3. Zahlungsverzug
Gerät das Mitglied schuldhaft mit mehr als zwei Monatsbeiträgen in Verzug, so werden die gesamten Beiträge bis zum Ende der Laufzeit sofort zur Zahlung fällig. Die Praxis behält sich das Recht vor, dem Mitglied
Verzugskosten in Rechnung zu stellen. Hierunter fallen auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung.
4. DAUER DER MITGLIEDSCHAFT
Der Vertrag erlischt nach der entsprechenden Laufzeit automatisch und kann auf Wunsch für weitere drei, sechs oder zwölf Monate verlängert werden.
5. KÜNDIGUNG UND STILLLEGUNG DER MITGLIEDSCHAFT
5.1. Stilllegung des Vertrages
Die Vereinbarung kann im gegenseitigen Einverständnis bei nachgewiesener Krankheit, Schwangerschaft, Bundeswehr und vergleichbaren Verhinderungsgründen für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum ausgesetzt
werden. Aussetzungszeiträume bleiben bei der vereinbarten Vertragslaufzeit unberücksichtigt. Bei Aussetzungszeiträumen fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,– € an. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt
hiervon unberührt.
5.2. Kündigung bei Umzug
Bei einem Wechsel des Hauptwohnsitzes in eine andere Stadt/Gemeinde welche mehr als 30 Kilometern zum Praxis-Standort entfernt ist, steht dem Mitglied ein Sonderkündigungsrecht zu, das mit einer Frist von vier
Wochen zum Monatsende gegen Vorlage einer Anmeldebestätigung der jeweiligen Stadt/Gemeinde ausgeübt werden kann. Für die außerordentliche Kündigung bei Umzug wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von
10,– € erhoben.
6. VERHALTEN IN DEN PRAXISRÄUMLICHKEITEN
6.1. Konsumverbote /verbotene Gegenstände
Es ist nicht gestattet, in der Praxis zu rauchen, alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist dem Mitglied das Mitbringen verschreibungspflichtiger Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich
verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, und/ oder sonstiger Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z.B. Anabolika), in die Praxis untersagt. In gleicher Weise ist es dem Mitglied
untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten in der Praxis anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Bestimmungen ist
die Praxis berechtigt, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und/oder Schadenersatz in Höhe von EUR 150,- geltend zu machen. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden
entstanden ist, schuldet es lediglich den nachgewiesenen Betrag.
7. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Eine Haftung für den Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird nicht übernommen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches
Verhalten der Praxis zurückzuführen. Eine Haftung der Praxis für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie
der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Praxis oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
8. DATENSCHUTZ
Die Praxis erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister, soweit dies der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses dient oder
zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Bei der Benutzung der Geräte werden Datum, Uhrzeit sowie Trainingsparameter des Mitglieds erfasst. Die Praxis speichert diese Daten. In anonymisierter Form werden diese
Daten zudem zur Optimierung der Trainingsbedingungen verwendet.
9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
9.1. Änderungen dieser AGB
Die Praxis ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderungen werden wirksam, wenn die Praxis auf die Änderungen hinweist, das Mitglied die Änderungen zur
Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Im Fall eines Widerspruchs ist die Praxis berechtigt, den Mitgliedsvertrag zum jeweiligen Monatsletzten
zu kündigen.
9.2. Aufrechnungsverbot
Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen die Praxis aufrechnen.
9.3. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.
UNSER ANTRIEB IST IHRE GESUNDHEIT.
WIR FREUEN UNS AUF SIE!
PRAXIS ZINK
Der Partner für Ihre Gesundheit